Was viele nicht wissen, ist dass das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht direkt mit einem verdorbenen Produkt in Verbindung steht. Es gibt erst einmal Auskunft darüber, wann sich das jeweilige Lebensmittel geschmacklich und äußerlich verändert. Gehen wir davon aus, dass Ihr Gefriergut bei -18 Grad im Einbau Gefrierschrank eingelagert ist. In diesem Fall können Sie die Lebensmittel unbesorgt bis zum Haltbarkeitsdatum verarbeiten. Je nachdem um welches Lebensmittel es sich handelt, kann es durchaus sein, dass der Zeitraum zwischen Datum und Verderben weit auseinander liegt. Das Mindesthaltbarkeitsdatum kann hier als guter Richtwert angesehen werden. Fatal wäre, wenn Sie das Gefriergut direkt nach dem Überschreiten des Datum entsorgen. Dennoch sollten diese „abgelaufenen“ Produkte mit besonderer Vorsicht behandelt werden.